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Kein zusätzlicher Entgeltanspruch bei Befolgung rechtswidriger Dienstanweisung über bestimmten Arbeitserfolg

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 132 Heft 4 v. 1.4.1987

ABGB §§ 1431 ff

Erbringen im Zeitlohn beschäftigte Arbeitnehmer im Hinblick auf eine Dienstanweisung, durch die unzulässigerweise ein bestimmter Arbeitserfolg vorgeschrieben wird, tatsächlich diesen Arbeitserfolg, dann ist eine solche Arbeitsleistung durch das arbeitszeitabhängige Entgelt zur Gänze abgegolten.

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