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Fassung einer Konkursanfechtungsklage

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 125 Heft 4 v. 1.4.1987

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 27 ff, 43 Abs 2

ZPO § 226

Der Anfechtungsanspruch ist primär auf die Unwirksamkeit der Rechtsfolgen der angefochtenen Rechtshandlungen gerichtet, ein Leistungsanspruch ist nur als manchmal nötiger zusätzlicher Anspruch berechtigt; dennoch kann ein fehlendes Begehren auf Unwirksamerklärung dann eine auch noch nach Ablauf der in § 43 Abs 2 KO genannten Frist behebbare Unschlüssigkeit sein, wenn dadurch nur auf die bereits angeführten Rechtshandlungen Bezug genommen wird.

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