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Zuspruch von Kosten der Vertretung des Enteigneten im Entschädigungsverfahren durch berufsmäßigen Parteienvertreter

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 120 Heft 4 v. 1.4.1987

EisbEG § 44

Der OGH hält die Auslegung des § 44 EisbEG iS des Plenissimarbeschlusses vom 22. 4. 1902, GIUNF 1860, nicht aufrecht: Zu den nach § 44 EisbEG vom Enteigner zu ersetzenden Kosten des gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Entschädigung zählen auch Kosten der Vertretung des Enteigneten durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter.

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