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GrEStG: Hingabe eines Grundstücks in Erfüllung einer Geldforderung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 112 Heft 3 v. 1.3.1987

GrEStG § 11 Abs 1

Wird das Grundstück in Erfüllung einer Geldforderung hingegeben, bildet der Betrag der Forderung die Gegenleistung auch dann, wenn der Wert des Grundstückes geringer oder höher ist als die Forderung, die durch die Hingabe desselben erlischt.

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