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Handelskammermitgliedschaft und Kollektivvertragsangehörigkeit

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 95 Heft 3 v. 1.3.1987

ArbVG § 8 Z 1

HKG: § 42 Abs 4

Für die Kollektivvertragsunterworfenheit ist die faktische Mitgliedschaft des Arbeitgebers bei einer bestimmten Handelskammerorganisation entscheidend, wobei die jeweilige Zuordnung ausschließlich in die Selbstverwaltung der Kammern fällt.

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