ABGB § 1090
MRG § 1
Ein kündbarer, auf unbestimmte Dauer geschlossener Nutzungsvertrag über eine Sache ist im allgemeinen ein Bestandvertrag; bei Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten ist daher in der Regel das MRG anzuwenden.
ABGB § 1090
MRG § 1
Ein kündbarer, auf unbestimmte Dauer geschlossener Nutzungsvertrag über eine Sache ist im allgemeinen ein Bestandvertrag; bei Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten ist daher in der Regel das MRG anzuwenden.