Die „Freiflüge-Affäre“ der Flughafenbetriebsgesellschaft in Wien hat vorerst nur politischen Staub aufgewirbelt. Die steuerliche Beurteilung verdient ebenfalls Interesse; denn ähnliche Ereignisse dürften kein Einzelfall sein. Von strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen abgesehen, bergen sie für alle Beteiligten auch steuerliche Überraschungen.