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Gebührenpflicht trotz Aufhebung des Rechtsgeschäftes (§ 17 Abs 5 GebG) verfassungswidrig?

SteuerrechtW. D.RdW 1987, 65 Heft 2 v. 1.2.1987

Die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung heben nach § 17 Abs 5 GebG die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Gegen diese Bestimmung sind nach der Aufhebung des § 20 Abs 6 GrEStG durch den VfGH (E 20. 6. 1986, G 229/85) ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken entstanden (vgl Arnold, ZGV 1986, 28).

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