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Zeitpunkt der dauernden Betriebseinstellung bei Konkurs

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 61 Heft 2 v. 1.2.1987

ArbVG § 62 Z 1

Eine dauernde Betriebseinstellung und damit die vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer des Betriebsrates ist mit der Dienstfreistellung der Arbeitnehmer nach Konkurseröffnung und ihrer „Aussperrung“ aus dem Betrieb noch nicht verwirklicht.

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