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Stellvertretung in der Generalversammlung von Vereinen

WirtschaftsrechtPeter RummelRdW 1987, 38 Heft 2 v. 1.2.1987

Ob ein Mitglied sich bei Abstimmungen und Wahlen im Rahmen der Generalversammlung eines (Ideal-)Vereines vertreten lassen kann, ist in Österreich nicht gesetzlich geregelt. Wenn die konkrete Vereinssatzung keine entsprechenden Bestimmungen enthält und sich auch aus der bisherigen Übung keine Anhaltspunkte ergeben1)1)Zur Bedeutung der „Observanz“ im Rahmen des Vereinslebens vgl OGH EvBl 1968/380 und GesRZ 1985, 38; etwas einschränkend Rummel, Privates Vereinsrecht im Konflikt zwischen Autonomie und rechtlicher Kontrolle, Festschrift für Strasser (1983) 813 ff, 820., muß die Frage zumindest vorerst als offen angesehen werden.

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