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Kosten eines Zivilprozesses idR nicht zwangsläufig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 31 Heft 1 v. 1.1.1987

EStG § 34

Kosten eines Zivilprozesses erwachsen idR nicht zwangsläufig; dies gilt unabhängig davon, ob die Prozeßkosten dem StPfl in der Parteistellung als Kläger oder Beklagter entstehen.

BFH 18. 7. 1986, III R 178/80

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