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Heilung unzulässigen Kettenarbeitsvertrages (Strittigkeit des Kündigungsschutzes)

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 23 Heft 1 v. 1.1.1987

ABGB § 879

AngG § 19 Abs 1

1. Der Arbeitnehmer muß die Teilnichtigkeit eines sachlich nicht gerechtfertigten Kettenarbeitsvertrages nicht geltend machen, er kann ihn auch gelten lassen, ausdrücklich bestätigen und dadurch heilen.

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