EStG: § 28 Abs 3
Das BMF hat mit Erl 17. 9. 1987, 06 1701/3-IV/6/87, entschieden, daß auch Schadenersatzleistungen von Hausversicherungen bei Mietgebäuden als verrechnungspflichtige Einnahmen anzusehen sind, weil auch die Aufwendungen, die durch die Schadenersatzleistung abgegolten werden, bei Berechnung des steuerfreien Betrages in Abzug gebracht worden sind.