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Arbeitsrechtliche Konsequenzen von AIDS

ArbeisrechtStefan KöckRdW 1987, 413 Heft 12 v. 1.12.1987

III. Das aufrechte Arbeitsverhältnis

Arbeitsrechtliche Konsequenzen von AIDS können sich für das aufrechte Dienstverhältnis in mehrfacher Weise ergeben. Zum einen kann ein DN versuchen, vom DG Schutz vor HIV-infizierten Arbeitskollegen oder Dritten (zB Kunden des DG) zu erlangen. Zum anderen stellt sich die Frage, wie die HIV-Intektion eines DN sein eigenes Dienstverhältnis berührt.

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