III. Das aufrechte Arbeitsverhältnis
Arbeitsrechtliche Konsequenzen von AIDS können sich für das aufrechte Dienstverhältnis in mehrfacher Weise ergeben. Zum einen kann ein DN versuchen, vom DG Schutz vor HIV-infizierten Arbeitskollegen oder Dritten (zB Kunden des DG) zu erlangen. Zum anderen stellt sich die Frage, wie die HIV-Intektion eines DN sein eigenes Dienstverhältnis berührt.