KO: § 71 Abs 1, § 72 Abs 1 alt
Eine GmbH ist gegen die Abweisung ihres Antrages auf Eröffnung des Konkurses wegen eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich nicht hinreichenden Vermögens zum Rekurs legitimiert; für sie kann ein Gesellschafter nur dann einschreiten, wenn Geschäftsführer oder Liquidatoren nicht vorhanden sind.