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Haftung des Frachtführers nach CMR bei überhoher Ladung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 410 Heft 12 v. 1.12.1987

CMR Art 17

Für einen Schaden an dem beförderten Gut infolge überhoher Ladung haftet der CMR-Frachtführer auch dann, wenn die Beladung durch den Absender erfolgt ist.

OGH 17. 11. 1986, 1 Ob 675/86

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