CMR Art 17
Für einen Schaden an dem beförderten Gut infolge überhoher Ladung haftet der CMR-Frachtführer auch dann, wenn die Beladung durch den Absender erfolgt ist.
OGH 17. 11. 1986, 1 Ob 675/86
CMR Art 17
Für einen Schaden an dem beförderten Gut infolge überhoher Ladung haftet der CMR-Frachtführer auch dann, wenn die Beladung durch den Absender erfolgt ist.
OGH 17. 11. 1986, 1 Ob 675/86