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Ungewöhnlichkeit einer Klausel iS des § 864 a ABGB und deren Wahrnehmung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 406 Heft 12 v. 1.12.1987

ABGB: § 864 a

Liegt die objektive Ungewöhnlichkeit einer Klausel nicht geradezu auf der Hand, bedarf es einer ausdrücklichen Einwendung und allenfalls auch eines Tatsachenvorbringens zur Beurteilung nach § 864 a ABGB. (Einschränkend zu 6 Ob 684/85 = RdW 1986, 334).

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