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Bestandvertragsgebühr bei zunächst ermäßigtem, später erhöhtem Entgelt

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 392 Heft 11 v. 1.11.1987

GebG: § 33 TP 5

Wird bei einem Bestandvertrag auf unbestimmte Dauer für die ersten Jahre ein ermäßigter Mietzins und für die Zeit danach ein erhöhter Mietzins vereinbart, so ist der Gebührenbemessung nur der erhöhte Mietzins zugrunde zu legen (vgl VwGH 29. 4. 1985, 84/15/0184).

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