EStG §§ 24, 37
1. Unter außerordentlicher Waldnutzung iSd § 37 Abs 2 Z 5 lit a EStG kann nur ein Überhieb verstanden werden, nicht aber der Verkauf des stehenden Holzes.
2. Auch bei einem Nachhaltsbetrieb ist eine bestimmte Waldfläche noch nicht als Teilbetrieb einzustufen. Vielmehr muß ein Mindestmaß an organisatorischen, wirtschaftlichen oder natürlichen Merkmalen gefordert werden, die auf die selbständige Bewirtschaftung der Waldflächen innerhalb des gesamten Waldbesitzes des Veräußerers (Übertragenden) schließen lassen. Zu diesen Merkmalen zählen eine gesonderte Betriebsabrechnung oder getrennte Wirtschaftsführung, ein eigener Forstwirtschaftsplan für die abverkauften Flächen bzw ihre räumliche Trennung vom übrigen Besitz und das Größen Verhältnis zu diesem.