EStG §§ 6, 16
Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln vor der Fertigstellung des Gebäudes sind keine sofort abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern Herstellungskosten des Gebäudes.
BFH 24. 3. 1987, IX R 17/84