AngG: §§ 10 f
1. Die gesetzlichen Vorschriften über die Provision finden auf die Umsatzprovision grundsätzlich keine Anwendung.
2. Auch eine mit dem Angestellten vereinbarte Umsatzbeteiligung löst eine Rechnungslegungspflicht des Arbeitgebers aus.
AngG: §§ 10 f
1. Die gesetzlichen Vorschriften über die Provision finden auf die Umsatzprovision grundsätzlich keine Anwendung.
2. Auch eine mit dem Angestellten vereinbarte Umsatzbeteiligung löst eine Rechnungslegungspflicht des Arbeitgebers aus.