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Sorgfaltspflicht einer Bank bei Widerruf des Überweisungsauftrages

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 370 Heft 11 v. 1.11.1987

ABGB §§ 905, 1020

Grundsätzlich hat eine Bank den Widerruf des Überweisungsauftrages sofort und strikt zu beachten, es sei denn, das Geschäft ist seiner Natur nach nicht dringend, wie etwa die Auszahlung eines Bausparvertrages.

OGH 29. 4. 1987, 3 Ob 635/86

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