I.
Der Unternehmenstarif eines Kfz-Haftpflicht-Versicherers enthält folgende Bestimmung: „Höhere Versicherungssummen bei Nichtausübung des Kündigungsrechts bei Kraftfahrzeugen“ bestimmter, hier nicht näher interessierender Hauptgruppen: „Erklärt der Versicherungsnehmer ausdrücklich, das ihm entsprechend § 17 KHVG zustehende jährliche Kündigungsrecht nicht auszuüben, so erhöht sich die vereinbarte Pauschalversicherungssumme um 20 Prozent.“