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Keine zeitliche Ermessensentscheidung bei Folgeänderungen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 348 Heft 10a v. 1.10.1987

BAO § 295

Die im § 295 Abs 1 letzter Satz BAO verwendete Wortfolge „kann zugewartet werden“ stellt keine Einräumung von Ermessen dar, dessen Ausübung der Begründungspflicht unterliegt. Es handelt sich dabei vielmehr um ein eigenständiges Instrument der Prozeßökonomie.

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