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Buschenschank als Gewerbebetrieb

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 348 Heft 10a v. 1.10.1987

EStG §§ 21, 23

Der Buschenschank stellt nach der Verkehrsauffassung grundsätzlich einen unmittelbaren Bestandteil des Weinbaubetriebes dar. Werden dabei allerdings neben eigenen land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen - nach Maßgabe des § 30 Abs 9 bis 11 BewG - überwiegend zugekaufte Speisen und Getränke vertrieben, so nähert sich der Buschenschank einem gastgewerblichen Betrieb und wird daher zu einem eigenständigen Gewerbebetrieb.

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