EStG § 12
Die bei Veräußerung eines Waldgrundstücks aufgedeckten stillen Reserven des stehenden Holzes können nach Maßgabe des § 12 EStG auf andere Anlagegüter übertragen werden.
VwGH 16. 6. 1987, 86/14/0188
EStG § 12
Die bei Veräußerung eines Waldgrundstücks aufgedeckten stillen Reserven des stehenden Holzes können nach Maßgabe des § 12 EStG auf andere Anlagegüter übertragen werden.
VwGH 16. 6. 1987, 86/14/0188