EStG § 4 Abs 4, § 20
Personalverpflegung für die im Betrieb angestellte Ehegattin kann als Lohnaufwand abzugsfähig sein, wenn der anzuwendende Kollektivvertrag Personalverpflegung als Teil der Entlohnung vorsieht oder wenn sie branchenüblich ist und wenn in beiden Fällen die Personalverpflegung den anderen Beschäftigten in gleicher Weise gerecht wird.