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Unzulässige Betriebsvereinbarung und betriebliche Übung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 337 Heft 10a v. 1.10.1987

ArbVG §§ 29, 97

ABGB §§ 863, 914

Die rechtliche Bedeutung mündlicher Vereinbarungen zwischen Belegschaft und Betriebsinhaber (welche, auch wenn sie sich auf zulässige Gegenstände gem § 97 Abs 1 ArbVG beziehen, keine Betriebsvereinbarungen sind) richtet sich so wie die von Vereinbarungen über unzulässige Regelungsgegenstände, die als Betriebsvereinbarung nichtig sind, nach allgemein bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen.

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