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Mantelkauf läßt Verlustabzug unberührt

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 289 Heft 9 v. 1.9.1986

KStG: § 8 iVm § 18 Abs 1 Z 4 EStG

Bei einer GmbH geht der körperschaftsteuerliche Verlustabzug auch dann nicht verloren, wenn nach Entstehen der Verluste eine vollkommene Änderung des sachlichen und persönlichen Substrates der GmbH eingetreten ist.

VwGH 4. 6. 1986, 84/13/0251

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