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Überwachung mit TV-Kamera als nicht zustimmungspflichtige Maßnahme

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 281 Heft 9 v. 1.9.1986

ArbVG § 96 Abs 1 Z 3

Wird die Beladung von LKWs mit einer TV-Kamera überwacht und werden dabei die Arbeitnehmer nur während eines Teiles ihrer Gesamtarbeitszeit und auch nur während eines Teiles des Beladungsvorganges von der Kamera erfaßt, so stellt dies keine die Menschenwürde berührende Kontrolle dar.

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