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Breiförmige Nahrungsmittel sind keine Getränke

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 260 Heft 8 v. 1.8.1986

GetrStG Wien: §§ 1 und 2

Breiförmige Nahrungsmittel (hier Milch-Shakes) sind nicht zum Trinken bestimmt, daher keine Getränke, sondern Speisen.

VwGH 13. 12. 1985, 84/17/0067

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