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Perserteppiche in Notariatskanzlei

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 258 Heft 8 v. 1.8.1986

EStG § 20

Dem Steuerpflichtigen steht es im Hinblick auf seine Gestaltungsfreiheit offen, Einrichtungsgegenstände für Betriebs-

Seite 258


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