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Insolvenz-Ausfallgeld für Organmitglieder

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 252 Heft 8 v. 1.8.1986

IESG. § 1 Abs 5 Z 2

1. Die Mitgliedschaft zum Vertretungsorgan der GmbH iSd § 1 Abs 5 Z 2 IESG erlischt schon durch die gegenüber der Gesellschaft wirksame Zurücklegung der. Geschäftsführerfunktion (durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber der Gesellschaft, die nicht der Annahme durch sie bedarf) und nicht erst durch die Löschung der diesbezüglichen Eintragung im Handelsregister.

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