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Geldersatz bei unmöglich gewordenem Zeitausgleich

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 252 Heft 8 v. 1.8.1986

ABGB § 1152

AZG § 10

Kann ein vereinbarter Zeitausgleich für Überstunden infolge Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in Anspruch genommen werden, so steht dem Arbeitnehmer ein Geldersatz für die nicht gewährte Freizeit zu.

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