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Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 228 Heft 7 v. 1.7.1986

BAO § 236

Wirtschaftliche Umstände, die alle Steuerpflichtige in ähnlicher Lage treffen (zB Konjunktureinbrüche) sowie Umstände, die typischerweise Ausfluß des Unternehmerrisikos sind, weiters wirtschaftspolitische Erwägungen, wie das Ziel der Erhaltung von Arbeitsplätzen, rechtfertigen für sich allein noch keine Abgabennachsicht.

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