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Rettung eines Grundpfandrechtes

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 228 Heft 7 v. 1.7.1986

GrEStG § 9 Abs 1 Z 2

Die Begünstigung des § 9 Abs 1 GrEStG kommt auch dann zum Zuge, wenn die Aufwendungen, deren Besicherung das Grundpfandrecht dient, zwischen Pfandrechtserwerb und Tag des Zuschlages entstanden sind (verstärkter Senat).

VwGH 29. 1. 1986, 82/16/0021

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