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Keine Teilwertabschreibung bei Verlusten der Organgesellschaft und Ermittlung des Gewerbeertrages

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 227 Heft 7 v. 1.7.1986

GewStG: § 1 Abs 2

Besteht gewerbesteuerlich ein Organschaftsverhältnis, ist der beim Organträger zusammenzufassende Gewerbeertrag des Organkreises um Teilwertabschreibungen des Organträgers auf Beteiligungen an Organgesellschaften zu erhöhen, soweit die Teilwertabschreibungen betragsmäßig den erlittenen Verlusten der Organgesellschaft entsprechen.

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