vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abfindungen anläßlich einer einvernehmlichen Scheidung keine außergewöhnliche Belastung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 226 Heft 7 v. 1.7.1986

EStG § 34

Abgeltungbeträge gemäß § 98 ABGB liegen nur dann vor, wenn die geleistete Zahlung eine Abgeltung für die Mitwirkung im beruflichen Erwerb des anderen Ehepartners darstellt. Abfindungen an die geschiedene Ehegattin für Investitionen in das im Alleineigentum des Ehegatten befindliche, bis zur Scheidung gemeinsam bewohnte Eigenheim sind nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!