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Berufsausbildung eines Elektromeisters

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 225 Heft 7 v. 1.7.1986

EStG § 20

Besucht ein Elektromeister, der als Lehrlingsausbildner tätig ist, einen Abendkurs an einer Höheren technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt, so bildet er sich damit beruflich aus. Die damit im Zusammenhang stehenden Kosten sind gemäß § 20 EStG nicht als Werbungskosten, sondern allenfalls gemäß § 34 Abs 7 EStG als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

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