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Literatur und Information

SteuerrechtRdW 1986, 225 Heft 7 v. 1.7.1986

Keine Rückstellung für Kosten künftiger Betriebsprüfungen

Die dt Finanzverwaltung hat zu der Frage, ob für Aufwendungen, die einem Unternehmen dadurch entstehen, daß bei ihm in der Zukunft steuerliche Betriebsprüfungen durchgeführt werden, Rückstellungen gebildet werden können folgende Auffassung vertreten:

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