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Die verdeckte Gewinnausschüttung an Nichtgesellschafter

SteuerrechtKurt BraitoRdW 1986, 222 Heft 7 v. 1.7.1986

Nach der Rechtsprechung des VwGH muß der Empfänger einer verdeckten Gewinnausschüttung „nicht notwendig Gesellschafter des ausschüttenden Unternehmens sein; es genügt die Möglichkeit eines mittelbaren, aber entscheidenden Einflusses“1)1)30. 4. 1965, 2325/63, ÖStZB 1965, 141; 28. 2. 1978, 1257/75, ÖStZB 1978, 258, 23. 11. 1977, 410, 618/77, ÖStZB 1978, 132; mit Bedenken: Doralt - Ruppe I2, 200..

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