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Auskunftsanspruch des Drittpfandbestellers gegenüber dem Gläubiger

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1986, 208 Heft 7 v. 1.7.1986

ABGB §§ 1358, 1364, 1369

KWG § 23

Der Drittpfandbesteller hat gesetzliche Auskünfte- und Rechnungslegungsansprüche gegen den Gläubiger, die es ihm ermöglichen sollen, den Umfang seiner Haftung zu bestimmen.

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