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Kredit-Prolongation oder Neuabschluß bei Gesamtrechtsnachfolge nach § 1 Abs 5 StruktVG

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 196 Heft 6 v. 1.6.1986

GebG: § 33 TP 19

StruktVG: § 1 Abs 5

Wird ein Kreditvertrag mit einem nach § 1 Abs 5 StruktVG fingierten Gesamtrechtsnachfolger verlängert, so liegt eine Kreditprolongation und kein Neuabschluß eines Kreditvertrages vor.

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