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Sterbegelder unterliegen nicht dem Dienstgeberbeitrag

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1986, 192 Heft 6 v. 1.6.1986

FLAG: § 41 Abs 4 lit c

Das BMFJK hat mit Erl 17. 4. 1986, 23 0802/5-II/3/86, ausgesprochen, daß trotz der Änderung der einkommensteuerlichen Behandlung von Sterbegeldern (Herausnahme aus dem § 67 Abs 6 EStG) diese hinsichtlich des Dienstgeberbeitrages noch unter § 67 Abs 6 EStG subsumiert werden können. Damit sind Sterbegelder und Todfallsbeiträge weiterhin nicht in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag einzubeziehen.

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