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Gerechtfertigte Kündigung wegen Pflichtverletzung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 186 Heft 6 v. 1.6.1986

ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 lit a

Die Unterlassung der täglichen Berichtspflicht, an die immer wieder erinnert wurde, und eine auftragswidrige, unvollständige und völlig unzureichende Berichterstattung rechtfertigen die Kündigung eines 53jährigen Vertreters, auch wenn dadurch wesentliche Interessen desselben beeinträchtigt werden.

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