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Anfechtung eines Kaufvertrages wegen listiger Irreführung -Unmöglichkeit der Rückstellung des Kaufgegenstandes

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1986, 173 Heft 6 v. 1.6.1986

ABGB §§ 870, 874, 877

Verschweigt der Verkäufer eines Beherbergungsbetriebes, daß wegen Mängel in der Wasserversorgung keine Betriebskonzession erteilt wurde, und sichert er dem Käufer zu, daß er sofort mit dem Betrieb beginnen könne, so liegt eine listige Irreführung vor. Dem Verkäufer obliegt der Nachweis, daß diese für den Abschluß des Kaufvertrages nicht kausal war.

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