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§ 23 a EStG als verfassungswidrig aufgehoben

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 163 Heft 5 v. 1.5.1986

EStG: § 23 a

§ 23 a EStG wird als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit 31. 12. 1986 in Kraft.

VfGH 11. 12. 1985, G 139/85, G 207/85, G 221/85, G 228/85, G 247/85

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