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Rechtsunkenntnis im Arbeitsrecht

ArbeitsrechtHelmut AndexlingerRdW 1986, 148 Heft 5 v. 1.5.1986

Ignorantia iuris nocet. Die Tragfähigkeit dieses „Rechtsgrundsatzes“ für das Arbeitsleben (und damit für die Personalverwaltungen) soll an zwei geradezu alltäglichen Beispielen geprüft werden.

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