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Grunderwerbsteuerbefreiung für Arbeiterwohnstätten

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 132 Heft 4 v. 1.4.1986

GrEStG § 4 Abs 1 Z 2 lit a

Die Befreiung des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG ist vom Bestehen der Absicht, eine Arbeiterwohnstätte zu schaffen, abhängig. Ist aus dem eingereichten Bauplan zu ersehen, daß die geplante Wohnnutzfläche über 130 m² hinausgeht, steht die Steuerbefreiung auch dann nicht zu, wenn sich später herausstellt, daß die Wohnnutzfläche auf Grund der tatsächlichen Bauführung 130 m² nicht übersteigt.

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